Was ist Mediation?

1. Was ist Mediation?

2. Welchen Nutzen hat Familienmediation?

3. Welche Anwendungsbereiche eignen sich für Familienmediation?

4. Welche Voraussetzungen müssen für eine Familienmediation gegeben sein?

5. Was macht der Mediator?

6. Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

7. Was ist der Unterschied zwischen Mediation und einem Gerichtsverfahren?

 


1. Was ist Mediation?

Mediation (lat. Vermittlung) ist ein Gesprächs- und Verhandlungsprozess zur Bewältigung von Konflikten. Die Konfliktpartner entwickeln im Rahmen einer Mediation auf freiwilliger und außergerichtlicher Basis selbstbestimmt Regelungen, die für alle Beteiligten vorteilhaft, verbindlich und von Bestand sind. Hierbei werden sie von einem oder mehreren speziell ausgebildeten Dritten (Mediator) unterstützt. Lösungen, die die Zustimmung aller Parteien erhalten, fließen am Ende der Mediation in eine Vereinbarung ein, die schriftlich formuliert und in eine rechtsgültige Form gebracht werden kann.


Aufgabe des Mediators ist es, die Verhandlung als neutraler Vermittler methodisch zu begleiten. Dabei räumt er den Parteien zu gleichen Teilen die Möglichkeit ein, ihre Interessen transparent darzustellen und auf dieser Basis miteinander interessenswahrende Lösungen zu entwickeln.

 

2. Welchen Nutzen hat Familienmediation?

Innerfamiliärer Streit oder Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern oder Paaren im Rahmen einer Trennung sind einschneidende und belastende Erfahrungen, die vielfach mit Kränkungen und Verletzungen einhergehen. Beziehungen zwischen Familienmitgliedern bestehen jedoch auch nach solchen Auseinandersetzungen in der Regel fort, weshalb eine einvernehmliche Lösung gegenüber einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht Vorteile hat. Enden Konflikte vor Gericht, steht häufig der Sieg des einen über den anderen im Vordergrund. Am Ende bleiben Verlierer auf beiden Seiten – das trifft besonders Kinder, wenn sie Teil des Konflikts sind. Mediation kann unter der Voraussetzung, dass die Konfliktparteien ernsthaft eine Lösung anstreben, einen Beitrag dazu leisten, sich außergerichtlich und in eigener Verantwortung zu einigen, und damit zu positiven Veränderungen beitragen.

 

3. Welche Anwendungsbereiche eignen sich für Familienmediation?

Die Anwendungsbereiche der Familienmediation sind vielfältig und betreffen allgemein familiäre Entwicklungs- und Veränderungsprozesse, z.B. im Rahmen von:

  • Trennungen und Scheidungen, z.B. bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Unterhaltsfragen und Fragen der Aufteilung des Vermögens
  • Generationskonflikten, z.B. zwischen Eltern und Jugendlichen oder im Hinblick auf den Umgang mit alten und pflegebedürftigen Familienmitgliedern
  • Konflikten von nicht miteinander verheirateten Partnern (Lebensgemeinschaften)
  • Konflikten innerhalb von Familienunternehmen und bei Nachfolge-Regelungen
  • Konflikten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen oder bei Konflikten zwischen Erben
  • sonstigen Konflikten, z.B. bei Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern über Kindererziehung, Urlaubsgestaltung, Zusammenleben und Umgang miteinander oder beruflichen Entscheidungen

Mediation hat jedoch auch Grenzen und eignet sich in der Regel nicht bei einem extremen Machtungleichgewicht zwischen den Parteien oder wenn es bereits zu physischer Gewaltanwendung gekommen ist.

 

4. Welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen für eine Familienmediation gegeben sein?

Wesentlich für den Erfolg einer Mediation ist die grundsätzliche Bereitschaft der Beteiligten, selbstverantwortlich nach einer (außergerichtlichen) Lösung zu suchen. Das setzt voraus:

  • Die Beteiligten nehmen freiwillig an der Mediation teil.
  • Sie sind bereit, am Mediationsprozess mitzuwirken und bei Terminen anwesend zu sein.
  • Jeder Beteiligte muss seine Interessen, Bedürfnisse und Vorstellungen äußern können.
  • Alle Konfliktparteien müssen sich bereit erklären, relevante Daten und Fakten offenzulegen. Zu Beginn oder im Laufe der Mediation müssen alle über die gleichen Informationen verfügen.
  • Zu Beginn der Mediation verpflichten sich alle zu Vertraulichkeit, Respekt und Fairness.
  • Für die Entwicklung der Konfliktlösungen wird allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt.
  • Der Prozess wird von einem Mediator begleitet. Dieser behandelt alle Gespräche vertraulich, ist neutral und allparteiisch.
  • Im Rahmen des Mediationsverfahrens erarbeitete Lösungen sind erst dann bindend, wenn alle Beteiligten mit ihnen einverstanden sind.
  • Die Beteiligten müssen bereit sein, sich spätestens vor Abschluss einer bindenden Vereinbarung durch externe Rechtsanwälte beraten lassen, um sich über die rechtliche Lage Klarheit zu verschaffen. Die Lösung, die die Beteiligten am Ende für sich wählen, kann jedoch von der Lösung, die das Gesetz vorsieht, abweichen.
  • Der Mediations-Prozess kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden.

 

5. Was macht der Mediator?

Die Aufgabe des Mediators besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Konfliktparteien zu fördern und zu leiten, um ihnen aus der Sackgasse herauszuhelfen und eine Klärung der Streitpunkte zu ermöglichen (Konfliktvermittlung). Der Mediator trifft im Rahmen der Mediation keine eigenen Entscheidungen und spricht keine Empfehlungen oder Kompromissvorschläge aus. Er ist für das Verfahren und die Strukturierung der Gesprächsführung verantwortlich. Dabei achtet er darauf, dass beide Gesprächspartner angemessen zu Wort kommen. Seine Rolle ist neutral bzw. "allparteilich". Die zu verhandelnden Themen bestimmen die Medianden selbst. Das Gleiche gilt für die zu treffenden Vereinbarungen.

 

6. Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Ein Mediationsverfahren verläuft in der Regel folgendermaßen:

  • Eine oder beide Konfliktparteien nehmen Kontakt zum Mediator auf, meist durch ein Telefonat oder eine kurze Schilderung ihres Anliegens per e-Mail.
  • Ein erster Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erläuterung notwendiger Rahmenbedingungen für eine Mediation. Bei Zustimmung wird ein Mediationsvertrag geschlossen.
  • Danach beginnt die Arbeit am Konflikt. Anliegen, die Gegenstand des Mediationsverfahrens sind, werden gesammelt und es wird festgelegt, in welcher Reihenfolge ihre Bearbeitung stattfindet.
  • Danach wird jedes Anliegen einzeln ausführlich behandelt. Ziel ist es, Interessen und Bedürfnisse transparent zu machen, um sie bei der späteren Lösungsfindung berücksichtigen zu können.
  • Nach Abschluss der Interessensklärung beginnt eine Sammlung von Ideen, die zur Beilegung der Differenzen führen könnten. Vorstellbare Lösungsansätze werden konkretisiert und im Detail verhandelt.
  • Abschließend wird eine Vereinbarung erarbeitet. Die Vereinbarung kann schriftlich abgefasst und unterschrieben, notariell beurkundet oder auch nur mündlich geschlossen werden. Dies richtet sich nach den rechtlichen Erfordernissen sowie den Wünschen der Beteiligten.
  • Spätestens unmittelbar vor Abschluss der Vereinbarung müssen sich die Beteiligten einzeln anwaltlich beraten lassen, um einschätzen zu können, ob und inwiefern die gefundene Lösung ggfs. von der gesetzlichen Lösung abweicht und was das für sie bedeutet.

 

7. Was ist der Unterschied zwischen Mediation und einem Gerichtsverfahren?

Die Hauptunterschiede zwischen einer Mediation und einem Gerichtsverfahren sind folgende:


Selbstbestimmung

Der bedeutendste Unterschied zwischen einer Mediation und einem Gerichtsverfahren oder einer Schlichtung besteht darin, dass die Konfliktparteien selbst ihr "Urteil" aushandeln. Die Entscheidung wird ihnen nicht aus der Hand genommen und durch einen außenstehenden Dritten getroffen. Diese Form der Selbstbestimmung hat den Vorteil, dass es keinen Gewinner oder Verlierer gibt, was gerade in persönlichen Lebensbereichen ein weiteres Miteinander ermöglicht. Selbst verhandelte Lösungen finden bei den Beteiligten in der Regel eine höhere Akzeptanz als von Dritten bestimmte.

Zeitfaktor

Ein Gerichtsverfahren kann sich über Monate oder Jahre hinziehen. Für viele ist dies ein sehr kräftezehrender Prozess. Eine Mediation hingegen führt meistens schon innerhalb weniger Sitzungen zu praktikablen Lösungen.

Kontrolle

Die Beteiligten können das Mediationsverfahren terminlich selbst steuern und jederzeit abbrechen oder wieder aufnehmen. Bei einem Gerichtsverfahren ist diese Möglichkeit nicht gegeben.


Kosten

Ein Mediationsverfahren ist in der Regel wesentlich kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren unter Einschaltung von Rechtsanwälten.