Erteilung eines Gutachtenauftrags

Möchten Sie eine Begutachtung in Auftrag geben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den Leiter und Koordinator des Arbeitsbereiches Rechtspsychologie, Dr. Andreas Thiele (siehe Kontakt).

Je nach Kapazität und Zuständigkeit wird der Gutachtenauftrag an die Gutachter und Gutachterinnen der Arbeitsstelle weiter gegeben.

Sie erhalten dann umgehend eine Eingangsbestätigung unter Nennung des jeweiligen Gutachters und unter Nennung eines voraussichtlichen Begutachtungszeitraumes.

Eventuelle organisatorische Fragen zum Ablauf der Begutachtung oder inhaltliche Fragen zur Beantwortung der jeweiligen Beweisfragen werden dann bei Bedarf von den bearbeitenden Gutachtern geklärt.

Die Begutachtungen finden in der Regel in den Räumen der Arbeitsstelle an der Goethe-Universität Frankfurt statt. Bei Bedarf oder Notwendigkeit suchen unsere Gutachter die Probanden und Probandinnen aber auch vor Ort auf.

Die Liquidierung der Gutachten erfolgt nach dem Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).